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Leistungspalette
Seit dem Inkrafttreten des neuen Führerscheingesetzes werden in unserer Praxis die darin vorgeschriebenen Untersuchungen durchgeführt. Diesbezüglich können wir ein besonderes Serviceprogramm anbieten. Wir machen sowohl die Begutachtungen von Führerscheinneuwerbern, als auch jene Kontrolluntersuchungen, die ab dem 45. Lebensjahr für LKW-Lenker der Gruppe 2 (vormals "C") vorgeschrieben sind. Bitte beachten Sie, daß diese Leistungen nicht von Ihrer Krankenkasse bezahlt werden !