Verkehrsmedizin
Leistungspalette
Seit dem Inkrafttreten des neuen Führerscheingesetzes werden in unserer Praxis die darin vorgeschriebenen Untersuchungen durchgeführt. Diesbezüglich können wir ein besonderes Serviceprogramm anbieten. Wir machen sowohl die Begutachtungen von Führerscheinneulingen, als auch jene Kontrolluntersuchungen, die in gewissen Intervallen für das Lenken von Fahrzeugen der Gruppe 2 (vormals "C" für LKW und "D" für Autobusse) vorgeschrieben sind. Zu diesem Zwecke müssen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis, sowie (falls Sie einen Sehbehelf benützen) diesen mit dem dazugehörigen Brillen- respective Contactlinsenpaß (darf nicht älter als sechs Monate sein) mitbringen.
Achtung !
Diese Leistungen werden nicht von Ihrer Krankenkasse bezahlt !